Laucherttalschule Gammertingen SBBZ Lernen

Regeln für den Sportunterricht

Merkblatt für den Sportunterricht an den Gammertinger Schulen

Der Sportunterricht birgt, im Vergleich zu den anderen Unterrichtsfächern, wesentlich mehr Gefahrenquellen. Deshalb sind die Schülerlnnen verpflichtet, sich an zusätzliche Verhaltensregeln und Anordnungen der Sportlehrerlnnen zu halten.

Sportkleidung: Alle Schülerlnnen müssen während des Sportunterrichts - vor allem aus hygienischen Gründen - Sportkleidung tragen: Sporthemd, Sport-/Trainingshose, Sportschuhe (keine Freizeitschuhe) mit abriebfesten Sohlen. Bei kühler Witterung: Trainigsanzug, Pullover u.a..

Wertsachen: Sämtlicher Schmuck muss vor dem Sportunterricht wegen Verletzungsgefahr abgelegt werden. Ist dies nicht möglich (medizinischer Ohrring, Piercing) muss dieser abgeklebt werden. Das dafür notwendige Pflaster/Tape bringt der/die Schüler/in selbst mit. Der Umkleideraum wird während des Unterrichts nicht abgeschlossen. Alle Wertsachen (Uhren, Geldbörsen, Handy etc.) werden zu Beginn der Stunde von den Schülerlnnen in die Wertsachenbox gelegt und am Ende der Stunde wieder von dieser abgeholt. Die Schülerlnnen sollten an den Tagen, an denen Sportunterricht stattfindet, möglichst wenig Geld und kein(en) teuren Schmuck / Handy mit in die Schule nehmen.

Sporthalle und Sportanlagen im Freien: Die Sporthalle und die Sportanlagen im Freien dürfen aus versicherungsrechtlichen Gründen nur in Anwesenheit der Sportlehrerlnnen betreten werden.

An den Geräten darf nur nach Aufforderung durch die Sportlehrerlnnen geübt werden. An den Geräten bzw. mit den Geräten dürfen nur die Übungen ausgeführt werden, die ausdrücklich angeordnet wurden. Sämtliche Geräte sind so schonend wie möglich zu behandeln und müssen nach Gebrauch an die vorgeschriebenen Plätze zurückgebracht werden.

Schwimmhalle: In der Schwimmhalle ist besonders umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten erforderlich. Die Schwimmhalle darf erst nach Aufforderung durch die Sportlehrerlnnen betreten werden. Vor dem Betreten der Schwinnhalle ist eine gründliche körperliche Reinigung unter der Dusche durchzuführen. Kopf- und Startsprünge ohne ausdrückliche Erlaubnis sind strengstens verboten. Zur Ausrüstung für den Schwimmunterricht gehören: Badehose bzw. Badeanzug, Duschbad, Handtuch; (bei kaltem Wetter: warme Kleidung mit Kopfbedeckung für den Rückweg zur Schule).

Befreiung vom Sportunterricht: Bei Sportunfähigkeit der Schülerlnnen für einzelne Sportstunden genügt eine Entschuldigung durch die Eltern (mit Angabe des Grundes) an den Sportlehrer bzw. die Sportlehrerin. Für die Schülerlnnen besteht in diesem Fall Anwesenheitspflicht. Falls ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt am Sportunterricht teilnehmen kann (leichter Herzfehler, Asthma, orthopädischen Schäden, Diabetes o.a.), bitte umgehend Information an die betreffende Sportlehrkraft. Für kürzer befristete Befreiungen (einige Wochen) genügt ein ärztliches Attest. Länger als 6 Monate dauernde Befreiungen müssen vom Amtsarzt begründet werden.

Wichtiger Grundsatz: Sporttreiben ist für die Entwicklung unserer Jugendlichen von großer Bedeutung. Stellen Sie deshalb im normalen Sportunterricht (nicht Schwimmen) z.B. bei Erkältung, Periode keine generelle Entschuldigung aus. Teilen Sie der Sportlehrkraft das gesundheitliche Problem mit. Diese wird diesen Umstand entsprechend berücksichtigen und z.B. bei einer Erkältung das Kind von speziellen Ausdauerleistungen befreien.

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